Das Ministerium f?r Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-W?rttemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angeh?rige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquidit?tsengp?sse erleiden, werden mit einemeinmaligen, nicht r?ckzahlbaren Zuschuss unterst?tzt.

Antr?ge k?nnen von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstst?ndigen und von Angeh?rigen der Freien Berufe, einschlie?lich mit bis zu 50 Besch?ftigten (Vollzeit?quivalente) gestelltwerden, die ihren Hauptsitz in Baden-W?rttemberg haben.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Besch?ftigten und betr?gt bis zu:

  • 9.000 Euro f?r drei Monate f?r antragsberechtigte Soloselbstst?ndige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Besch?ftigen,
  • 15.000 Euro f?r drei Monate f?r Antragsberechtigte mit bis zu 10 Besch?ftigen,
  • 30.000 Euro f?r drei Monate f?r Antragsberechtigte mit bis zu 50 Besch?ftigen

Antr?ge k?nnen ab Mittwochabend, 25. M?rz, gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Webseite des Ministerium f?r Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau in Baden-W?rttemberg.

Mittelst?ndische Unternehmen, aber auch Banken, Kammer-Repr?sentanten und Wirtschaftsf?rderer k?nnen formlose Anfragen direkt an uns richten. Wir nehmen zeitnah Kontakt auf und bieten schnelle und pragmatische L?sungen an.

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