1. Geltungsbereich
1.1 Nachfolgende Vertragsbedingungen gelten f?r alle Auftr?ge, die dem RKW ?ber die Durchf?hrung von Beratungen und ?hnliche Leistungen erteilt werden.
1.2 Die RKW-Berater handeln w?hrend ihrer T?tigkeit ausschlie?lich im Namen und im Auftrag des RKW. Zusatz-, Folge- und Neuauftr?ge, die an sie herangetragen werden, gelten im Zweifel als dem RKW erteilt.
2. Umfang und Ausf?hrung des Auftrages
2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte T?tigkeit oder sonstige Leistung, nicht ein Erfolg. Diese setzt sich in der Regel insbesondere aus Besuchs- und Ausarbeitungszeiten zusammen. Der Auftrag wird nach den Grunds?tzen einer ordnungsgem??en Berufsaus?bung f?r Unternehmensberater ausgef?hrt.
2.2 Der Auftraggeber hat daf?r zu sorgen, dass dem RKW alle f?r die Ausf?hrung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verf?gung stehen. Er ist verpflichtet, die zur Ermittlung der Informationen oder der Schaffung von Unterlagen erforderlichen Arbeiten durchf?hren zu lassen. Dies gilt auch f?r Vorg?nge und Unterlagen, die erst w?hrend der Durchf?hrung des Beratungsverh?ltnisses bekannt werden.
2.3 Auf Verlangen des RKW wird der Auftraggeber schriftlich erkl?ren, dass der RKW-Berater vollst?ndig unterrichtet wurde und keine weiteren Unterlagen als die zur Verf?gung gestellten vorhanden sind.
2.4 Das RKW kann in die Beratungen neben dem in der Auftragsbest?tigung genannten RKW-Berater zus?tzliche Personen entsenden.
2.5 Bei Verhinderung des in der Auftragsbest?tigung genannten RKW-Beraters ist das RKW nicht zur Durchf?hrung des Auftrages verpflichtet.
3. Erstellung und Wirkung eines Berichtes
3.1 Nach Durchf?hrung eines Beratungsauftrages wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, ein schriftlicher Bericht erstellt. Wird ein solcher Bericht erstellt, ist ausschlie?lich dieser ma?gebend; zus?tzliche m?ndliche Erkl?rungen sind f?r das RKW unverbindlich.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Rahmen der Durchf?hrung des Beratungsauftrages gefertigten Berichte mit allen Anlagen nur f?r seine eigenen Zwecke zu verwenden.
3.3 Im ?brigen bedarf die Weitergabe des Berichtes oder sonstigen Ergebnisse der Beratungst?tigkeit an dritte Personen der schriftlichen Zustimmung des RKW.
4. Gew?hrleistung und Haftung
4.1 Bei M?ngeln der Beratung oder der Berichterstattung wird das RKW nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist die notwendigen Nachbesserungen oder Nachleistungen kosten- und spesenfrei erbringen. Das RKW ist berechtigt, hierf?r auch andere Personen als den in der Auftragsbest?tigung genannten RKW-Berater einzusetzen.
4.2 Verbleiben trotz Nachbesserungen M?ngel oder sind sonst noch Nachteile f?r den Auftraggeber vorhanden, kann nur bei grob fahrl?ssigem oder vors?tzlichem Handeln Schadenersatz verlangt werden. Das gilt auch, wenn notwendige Nachbesserungen vom RKW trotz erneuter Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Nachfrist (? 326 BGB) nicht erbracht worden sind.
4.3 Die vorstehende Beschr?nkung auf Haftung f?r vors?tzliches oder grob fahrl?ssiges Verhalten gilt auch f?r Sch?den, die durch sonstiges vertrags- oder pflichtwidriges Verhalten auf Seiten des RKW nachweisbar entstanden sind.
5. Schweigepflicht
5.1 Das RKW und die von ihm eingesetzten Personen sind nach Ma?gabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, ?ber alle Gesch?ftsgeheimnisse und vertraulichen Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer T?tigkeit f?r den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
5.2 Bei ?ffentlich gef?rderten Beratungen ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass eine Ausfertigung des erstellten Beratungsberichtes der zur Beurteilung des Ergebnisses der F?rderma?nahme zust?ndigen Stelle vom RKW ?berlassen wird.
6. Vertragsdauer
6.1 Der Vertrag wird fest bis zur vollst?ndigen Beendigung des Auftrags abgeschlossen.
6.2 Das Recht zur fristlosen K?ndigung aus wichtigen Grund bleibt f?r beide Parteien unber?hrt. Ein das RKW zur fristlosen K?ndigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nach 2.1 bis 2.4 trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nachkommt.
6.3 Endet der Beratungsvertrag vorzeitig, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen in jedem Fall vertragsgem?? zu verg?ten. Die Geltendmachung von Schadenersatz und von Ersatz weitergehender Aufwendungen bleibt unber?hrt.
7. Verg?tung
7.1 Das RKW wird dem Auftraggeber die vereinbarte Verg?tung f?r die Beratungsleistungen in Rechnung stellen. Die Zahlungen haben auf eines der Bankkonten des RKW zu erfolgen. An den RKW-Berater kann gezahlt werden, sofern dieser ?ber eine schriftliche Inkassovollmacht verf?gt.
7.2 Das RKW ist berechtigt, die Beratungsleistungen w?chentlich abzurechnen, unabh?ngig davon, an wie viel Tagen in einer Woche beraten wurde. Rechnungen des RKW sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt durch den Auftraggeber zu begleichen.
7.3 Im einzelnen genau festgelegte Beratungszeiten (Tage, Stunden), die nicht wahrgenommen werden k?nnen aus Gr?nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind voll zu verg?ten. Dies gilt nicht, wenn vereinbarte Beratungszeiten mindestens 7 Tage vorher vom Auftraggeber abgesagt werden. Im ?brigen gelten die gesetzlichen Vorschriften ?ber die Gegenleistung bei Unm?glichkeit oder sonstigem Wegfall der Erf?llung.
8. Erf?llungsort und Gerichtsstand
Erf?llungsort f?r beide Teile ist der Sitz des jeweils zust?ndigen RKW. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Sitz des jeweiligen RKW zugleich auch der Gerichtsstand.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese Vertragsbestimmungen eine L?cke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der ?brigen Bestimmungen unber?hrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der L?cke soll eine Regelung treten, die dem am n?chsten kommt, was die Parteien vereinbart h?tten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht oder die L?cke erkannt h?tten.
Stuttgart, im Januar 2022
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