1. Geltungsbereich

Die Vertragsbedingungen gelten f?r Vertr?ge zwischen dem RKW und selbstst?ndigen Unternehmensberatern, denen vom RKW ganz oder teilweise die Beratung von Unternehmen ?bertragen wird.

2. Umfang und Ausf?hrung des Auftrages

2.1 Ein als Auftrag bezeichneter Vertrag zwischen dem RKW und dem Berater kommt zustande, wenn der Berater einen ihm vom RKW ?bersandten "Beratungsauftrag" nicht innerhalb einer Woche ab Zugang, sp?testens innerhalb 9 Tagen nach Absendung durch das RKW widerspricht.

2.2 Der Berater ist verpflichtet, den ihm ?bertragenen Auftrag mit gr??ter Sorgfalt durchzuf?hren. Erkennt der Berater, dass er zur Durchf?hrung eines Auftrages - aus welchen Gr?nden auch immer - nicht geeignet ist, so hat der dies dem RKW sofort mitzuteilen und den Auftrag zur?ckzugeben.

2.3 Der Berater hat die "Allgemeinen Vertragsbedingungen f?r die Durchf?hrung von RKW-Beratungen", die zwischen dem RKW und den Beratungskunden vereinbart sind, zur Kenntnis genommen. Er wird diese Bedingungen bei der Durchf?hrung seiner T?tigkeit genau beachten und entsprechend handeln.

2.4 Der Berater f?hrt den Auftrag beim Kunden im Namen des RKW durch. Er hat sich beim Kunden als Beauftragter des RKW auszuweisen. Der Schriftverkehr mit dem Kunden ist auf Briefb?gen des RKW zu f?hren. Im ?brigen bestimmt der Berater den Inhalt, den Zeitpunkt und den Ort seiner T?tigkeit unter Beachtung der besonderen Vereinbarungen bei Auftragserteilung und der sonstigen Regelungen in diesen Vertragsbedingungen. Der Berater ist jedoch an die in dem Vertrag zwischen dem RKW und dem Beratungskunden festgelegte Aufgabenstellung gebunden. Die Beratungsleistung ist in dem vereinbarten Zeitraum zu erbringen; festgelegte Termine sind einzuhalten.

2.5 Vom Berater eingesetzte Vertreter oder Hilfskr?fte werden ausschlie?lich f?r den Berater und nicht f?r das RKW t?tig. Eingesetzte Hilfspersonen sind im Verh?ltnis des Beraters zum RKW Erf?llungsgehilfen des Beraters i. S. des ? 278 BGB. Eingesetzte Hilfspersonen oder Vertreter sind jedoch dem RKW zu benennen.

2.6 Briefb?gen, Besuchskarten und sonstiges Material mit Firmenaufdruck und Firmenanschriften des RKW d?rfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines vom RKW erteilten Beratungsauftrages und nur im Gesch?ftsverkehr mit dem Auftraggeber des RKW verwendet werden. Jede andere gesch?ftliche wie private Verwendung vorstehenden Materials ist untersagt. Der Berater haftet f?r alle Nachteile, die dem RKW aus vertragswidrigem Gebrauch entstehen. Bei der Durchf?hrung des Auftrages hat der Berater Eigenwerbung zu unterlassen. Anderweitige Gesch?ftsinteressen au?er denen des RKW d?rfen w?hrend der Auftragserledigung nicht verfolgt werden.

2.7 Der Berater wird dem RKW innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Beratungst?tigkeit einen Bericht ?ber die Beratung in jeweils dreifacher Ausfertigung vorlegen. F?r die Gestaltung des Berichtes gelten die "Grunds?tze f?r die einheitliche Gestaltung von RKW-Beratungsberichten", die dem Berater bekannt sind.

3. Schweigepflicht

3.1 Der Berater und alle f?r ihn als Erf?llungsgehilfen t?tig werdenden Personen sind verpflichtet, ?ber alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer T?tigkeit f?r den Beratungskunden bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Das RKW ist jedoch umfassend zu unterrichten.

3.2 Der Berater darf nur mit Zustimmung des RKW die Weitergabe eines Beratungsberichtes oder Teile hiervon gestatten. Er ist verpflichtet, der Weitergabe eines Beratungsberichtes zuzustimmen, wenn dies vom RKW gew?nscht wird.

4. Haftung

4.1 Der Berater haftet dem RKW gegen?ber bei Erf?llung seiner Verpflichtungen f?r Vorsatz und f?r jede Art von Fahrl?ssigkeit.

4.2 Wird das RKW wegen der T?tigkeit des Beraters in Anspruch genommen, hat der Berater das RKW von entsprechenden Forderungen freizustellen.

4.3 Der Berater ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschlie?en, die durch den Berater verursachte Sch?den bestm?glichst abdeckt. Auf Verlangen ist ein Nachweis hier?ber zu erbringen.

5. Mangelhafte Leistung

5.1 Bei mangelhafter Beratung oder Berichterstattung durch den Berater kann das RKW die notwendigen Nachleistungen kostenlos und spesenfrei fordern. Kommt der Berater dieser Verpflichtung nicht nach, ist das RKW nach vergeblicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, auf Kosten des Beraters die notwendigen Nachleistungen anderweitig in Auftrag zu geben oder das Honorar des Beraters angemessen zu mindern.

5.2 Schadenersatzanspr?che wegen schuldhafter Vertragsverletzungen bleiben unber?hrt.

6. Vertragsdauer, vorzeitige Beendigung, Folgeauftr?ge

6.1 Der Beratervertrag l?uft f?r die vereinbarte Zeit. K?ndigt das RKW den Vertrag mit dem Beratungskunden oder endet dieser Vertrag auf sonstige Weise, dann endet zum gleichen Zeitpunkt auch der Vertrag des RKW mit dem Berater. Der Berater hat in diesem Falle Anspruch auf Verg?tung f?r die bis dahin von ihm nachweislich erbrachten Leistungen. Im ?brigen haftet das RKW nur f?r vors?tzliches und grob fahrl?ssiges Verhalten seiner Organe und seiner Mitarbeiter.

6.2 Endet der Beratungsvertrag mit dem Beratungskunden vor Abschluss der Beratung aus Gr?nden, die der Berater zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, dem RKW alle durch die vorzeitige Beendigung des Beratungsvertrages mit dem Kunden entstehenden Nachteile zu ersetzen.

6.3 Der Berater hat das RKW unverz?glich zu unterrichten, wenn ihm Gr?nde beim Beratungskunden bekannt werden, die das RKW zur sofortigen K?ndigung des Beratungsvertrages mit dem Kunden berechtigen k?nnten. Der Berater ist auch verpflichtet, dem RKW unverz?glich mitzuteilen, wenn Antrag auf Konkurs oder Er?ffnung des Vergleichsverfahrens gestellt wurde oder gegen den Beratungskunden Zwangsvollstreckungsma?nahmen durchgef?hrt wurden oder wenn eine Zahlungsunf?higkeit zu erwarten ist.

6.4 Vom Kunden erteilte Zusatz-, Folge- und Neuauftr?ge werden vom Berater ausschlie?lich zur Weiterleitung an das RKW entgegengenommen und aufgrund einer Auftragserteilung durch das RKW nach den vereinbarten und den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen durchgef?hrt.

7. Verg?tung

7.1 Der Berater hat dem RKW innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Beratung die Honorar- und Reisekostenabrechnung mit Zeitnachweis in zweifacher Ausfertigung unter Verwendung der entsprechenden RKW-Formulare einzureichen. F?r Reise- und sonstige Nebenkosten sind Originalbelege vorzulegen.

7.2 Der Berater ist nicht inkassoberechtigt.

7.3 Der Berater darf vom Beratungskunden keine gesonderten Honorare oder sonstige Verg?tungen f?r seine Beratungst?tigkeit verlangen oder annehmen.

7.4 Geleistete Tagewerke, f?r die ein ?ffentlicher Zuschuss gew?hrt wird, m?ssen in dem Jahr abgerechnet werden, in dem der Auftrag vom Kunden erteilt wurde. Der Berater hat keinen Anspruch auf Zahlung vor Durchf?hrung des Auftrags.

8. Abtretung von Honoraranspr?chen

Forderungen des Beraters aus dem Beratervertrag gegen das RKW k?nnen nur mit Zustimmung des RKW an dritte Personen abgetreten werden.

9. Erf?llungsort

Erf?llungsort f?r die Leistungen beider Teile ist stets der Sitz des jeweiligen RKW.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese Vertragsbestimmungen eine L?cke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der ?brigen Bestimmungen unber?hrt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der L?cke soll eine Regelung treten, die dem am n?chsten kommt, was die Parteien vereinbart h?tten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht oder die L?cke erkannt h?tten.

Stuttgart, im Januar 2022

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